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Schutzverordnung beschäftigt Kommunen
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Schutzverordnung beschäftigt Kommunen

Die Corona-Schutzverordnung beschäftigt die Kommunen auch in Siegen-Wittgenstein. Private Feiern mit mehr als 50 Gästen außerhalb der eigenen vier Wände müssen nämlich nun angemeldet werden.

Veröffentlicht: Samstag, 10.10.2020 06:57

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Mit der neuen Corona-Schutzverordnung haben auch die heimischen Kommunen mehr zu tun bekommen. Bei privaten Feiern gilt: Wer mit über 50 Gästen außerhalb der eigenen vier Wände feiern möchte, muss das vorher beim Ordnungsamt anmelden. Mit dem Mehraufwand gehen die zuständigen Stellen unterschiedlich um. Besonders auf Hochzeiten und Geburtstagsfeiern wollen viele Siegen-Wittgensteiner trotz Corona nicht verzichten. Ganz vorne mit dabei ist Siegen. Hier sind seit Anfang Oktober über zwanzig solcher Feiern angemeldet worden. Die Stadt hat deshalb vorgesorgt und ein Anmelde-Formular auf ihre Homepage gestellt. Auch in Bad Berleburg und Kreuztal gibt es die Online-Option. In anderen Kommunen wie Hilchenbach greifen die Leute einfach zum Telefon. Die Flut an Anfragen halte sich bisher in Grenzen, sagt der Leiter des Hilchenbacher Ordnungsamtes Marco Helmer. Eine Hotline oder ein spezielles Mail-Postfach brauche man dafür erstmal nicht.

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