
Damit geht der aufsehenerregende Prozess in die nächste Instanz.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Landgericht Siegen hatte die 49-jährige Frau erst am vergangenen Montag (04.05.) zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Richter sprachen sie unter anderem der Misshandlung von Schutzbefohlenen und der Freiheitsberaubung schuldig. Durch die nun eingelegte Revision ist dieses Urteil jedoch vorerst nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss den Fall nun auf mögliche Rechtsfehler prüfen.
Hintergründe der Tat
Nach Überzeugung des Gerichts hat die Mutter ihre Tochter über sieben Jahre lang im Haus der Großeltern in Attendorn versteckt. Von 2015 bis 2022 war das Kind fast vollständig von der Außenwelt isoliert und durfte das Haus nie verlassen. Um den Aufenthalt zu verschleiern, hatte die Frau einen Umzug nach Italien vorgetäuscht. Ziel war es offenbar, dem Vater den Kontakt zu der gemeinsamen Tochter zu verweigern.
Weiteres Verfahren
Die Verteidigung des „Attendorner Mädchens“ bestätigte, dass die Revision fristgerecht eingereicht wurde. Nun wird geprüft, ob im Siegener Verfahren formelle oder materielle Fehler unterlaufen sind. Sollte der Bundesgerichtshof das Urteil aufheben, müsste der Prozess vor dem Landgericht Siegen neu aufgerollt werden. Das heute zwölfjährige Mädchen lebt mittlerweile in einer Pflegefamilie und wird weiterhin therapeutisch betreut.