
Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden eine Allgemeinverfügung erlassen. Dort sind alle Regelungen zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus zusammengefasst. Darin gibt es auch viel Neues: Ab morgen müssen nun doch die Restaurants hier bei uns schließen. Ausgenommen sind davon unter anderem Lieferdienste und Imbissverkäufe „auf die Hand“. Zudem müssen alle Einzelhandelsgeschäfte schließen, die nicht zur Grundversorgung beitragen. Ausgenommen von dem Verbot sind deshalb unter anderem: der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken und Banken. Gleichzeitig werden die Öffnungszeiten für diese Geschäfte gelockert. Sie können auch sonntags und feiertags von 13 bis 18 Uhr öffnen. Ausgenommen sind davon die Osterfeiertagen.
Mit der Allgemeinverfügung wollen Landrat Andreas Müller und die Bürgermeister sicherstellen, dass in allen elf Städten und Gemeinden des Kreises Siegen-Wittgenstein einheitliche Regelungen gelten.