
Allerdings darf nicht jeder einfach einen Haufen Äste anzünden. Für die sog. “Brauchtumsfeuer” gibt es Regeln.
Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereine
Vielerorts dürfen Osterfeuer nur von Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen gemacht werden. Die Feuer müssen für jeden öffentlich zugänglich sein. Erst dann gelten sie als sogenannte Brauchtumsfeuer. Heißt: Auch wenn es jahrelang kein Osterfeuer gab, könnte ein Verein ein neues etablieren.
Nicht alles darf verbrannt werden
Aber es gibt noch weitere Regeln: Die Osterfeuer müssen bei den Städten und Gemeinden angemeldet werden. Zur Sicherheit muss ein Osterfeuer mindestens 100 Meter Abstand zum Wald haben. Nur unbehandeltes Holz und Pflanzenreste dürfen verbrannt werden – keine beschichteten Paletten oder ähnliches. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss eine Strafe zahlen – im schlimmsten Fall bis zu 5.000 Euro.
Osterfeuer in Siegen-Wittgenstein
Wo finden Osterfeuer in Siegen-Wittgenstein statt? Eine Liste mit den uns bekannten Osterfeuern findet im Radio Siegen-Veranstaltungskalender.