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Öffentliches Obsternten in Kreuztal
© Bernd Müller (Archivfoto)
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Öffentliches Obsternten in Kreuztal

Die Stadt lädt ihre Bürgerinnen und Bürger ein, sich auf städtischen Flächen zu bedienen. Es gelten allerdings ein paar Regeln.

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Die Stadt Kreuztal lädt zum Obstpflücken für den Eigenbedarf ein. Sie hatte auf mehreren Grundstücken Obstbäume gepflanzt.

Fürs Pflücken gilt u.a.:

· Nur in haushaltsüblichen Mengen für den Selbstgebrauch.

· Das Schütteln der Bäume und das Anstellen von Leitern sind untersagt.

· Das Befahren der Obstwiesen mit einem Fahrzeug ist verboten.

Um diese Grundstücke geht es:

· Berghäuser Weg / Golfplatz

· Entlang des Fußwegs Nauener Str. – Freiherr-vom-Stein-Str.

· Bolzplatz Freiherr-vom-Stein-Str.

· Spielplatz Distelweg

· Grünanlage Johannespfad

· Spielplatz Bachstelzenweg

· Am Fußweg Kantstr. – Ferndorfsteg

· Am Fuß-/Radweg gegenüber Schloss Junkernhees

· Schulstr. 5 (Obstgarten der ehem. Grundschule Eichen)

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