
Der Rechtsstreit um die frei lebenden Wisente im Rothaargebirge geht in die nächste Runde. Im vergangenen Monat hatte das Oberlandesgericht Hamm in einem Berufungsverfahren entschieden, dass Waldbesitzer nicht hinnehmen müssen, dass Wisente ihre Grundstücke betreten und Schäden an den Bäumen anrichten. Die Waldbauern aus Schmallenberg können demnach vom Trägerverein des Artenschutzprojektes geeignete Maßnahmen verlangen, um die Tiere am Zutritt zu hindern. Gegen dieses Urteil legt der Wisent-Verein nun Revision ein. Erster Vorsitzender Bernd Fuhrmann sieht gute Chancen für eine erfolgreiche Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Verfahren mit zwei Waldeigentümern waren schon einmal beim BGH in Karlsruhe gelandet. Der hatte 2019 ein erstes Urteil des OLG Hamm aufgehoben und den Streit nach Hamm zurückverwiesen. Das OLG gab im Juli 2021 den klagenden Waldbauern weitgehend Recht und wies die Berufungen des Wisent-Vereins zurück. Doch es wurde Revision zugelassen. Diesen Weg beschreitet nun der Wisent-Verein. Für die Begründung der Revision hat der Verein bis Ende September Zeit.