
© Bernd Müller
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Wie die Siegener Zeitung berichtet, sei einer der zuständigen Richter am Siegener Landgericht krank.
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Gericht muss Fristen einhalten
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Der Prozess könne deshalb nach bisher vier Verhandlungstagen erstmal nicht fortgesetzt werden. Das Problem: Zwischen zwei Verhandlungstagen darf in Deutschland nicht zu viel Zeit verstreichen.
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Zeit bis zum 04. April
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Kann ein Gericht diese Frist nicht einhalten, wird der Prozess abgebrochen und komplett neu aufgerollt – samt aller bisherigen Zeugenaussagen, auch die der Angehörigen des Opfers. Die aktuelle Frist endet am 04. April 2024.
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