
Aufgrund einer Baustelle ist die Rensbachstraße derzeit durch das Schild "Verbot der Einfahrt" in beide Fahrtrichtungen gesperrt. Da bei der Polizei zahlreiche Beschwerden eingingen, dass die Beschilderung nicht beachtet würde, führten die Ordnungshüter bislang nahezu täglich Kontrollen vor Ort durch. So auch am Montagnachmittag (18.5.2026) gegen 15 Uhr. Ein 36-jähriger Kleinkraftradfahrer ignorierte die Beschilderung und wurde daher angehalten.
Rollerfahrer brüllte herum
Der Mann reagierte sofort unwirsch und brüllte herum. Als die Ordnungshüter versuchten, ihn zu beruhigen, stieß er Drohungen wie "Ich bomb euch alle weg, ich schieße dir in den Kopf und töte deine Familie" aus. Die Beamten kündigten den Einsatz von Reizgas an. Plötzlich zückte der Mann ein Messer und bedrohte weiterhin verbal die Beamten. Den Einsatzkräften gelang es, den Mann zu überwältigen und ihn in Bodenlage zu bringen. Nach bisherigen Erkenntnissen schlug der 36-Jährige dabei um sich, ohne das Messer zu benutzen, und versuchte zudem, die Polizisten zu beißen. Letztlich konnte er gefesselt werden. Neben dem Klappmesser förderten die Beamte ein Messer mit 14 cm Klingenlänge aus dem Rucksack des Mannes. Hierbei handelt es sich um eine verbotene Waffe. Außerdem befanden sich Betäubungsmittel und entsprechende Utensilien in dem Rucksack.
Richter ordnet Gewahrsam an
Bei dem tätlichen Angriff des 36-jährigen verletzten sich zwei Beamte und eine Beamtin. Einer der Beamten war anschließend nicht mehr dienstfähig. Die Einsatzkräfte nahmen den Mann mit zur Polizeiwache Siegen. Da Hinweise darauf vorlagen, dass der 36-jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, wurde durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Eine Überprüfung der mitgeführten Betäubungsmittel ergab, dass es sich nach ersten Informationen um erlaubnisfreie Cannabidiol-Produkte handeln dürfte.
Aufgrund des aggressiven Verhaltens ordnete ein Richter die Ingewahrsamnahme des Mannes an. Gegen ihn wird nun wegen des tätlichen Angriffs, des Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie des Verdachts des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss ermittelt.