Leckere Früchte umsonst
Veröffentlicht: Montag, 03.07.2023 14:43
In Kreuztal dürfen sich Bürgerinnen und Bürger an städtischen Obstbäumen bedienen.

Die Kirschen sind reif – auch hier bei uns können die leckeren Früchte nun geerntet werden. Die Stadt Kreuztal hat auf einigen städtischen Grundstücken Obstbäume gepflanzt. Zum Beginn der Kirsch-Erntezeit lädt die Stadtverwaltung nun alle Kreuztalerinnen und Kreuztaler ausdrücklich zum Selbstpflücken ein. Das gilt nicht nur für die Kirschen – sondern auch für andere Obstbäume auf städtischen Flächen. Die städtischen Obstbäume sind hier zu finden:
- Berghäuser Weg / Golfplatz
- Entlang des Fußwegs Nauener Str. – Freiherr-vom-Stein-Str
- Bolzplatz Freiherr-vom-Stein-Str.
- Spielplatz Distelweg
- Grünanlage Johannespfad
- Spielplatz Bachstelzenweg
- Am Fußweg Kantstr. – Ferndorfsteg
- Am Fuß-/Radweg gegenüber Schloss Junkernhees
Damit alle an dieser Aktion ihre Freude haben, sollten sich die Selbstpflücker/innen an ein paar Verhaltensregeln halten:
- Erntet nur an städtischen Bäumen, die an den oben genannten Standorten zu finden sind.
- Erntet nur reifes Obst oder lest Fallobst auf.
- Bitte geht sorgsam mit den Bäumen um! Das Schütteln der Bäume sowie das Anstellen von Leitern sind nicht erwünscht, weil die Gefahr, die Bäume dabei zu verletzen, zu groß ist.
- Nehmt Rücksicht auf tierische Bewohner! Wenn Vögel im Baum nisten, darf nicht geerntet werden.
- Erntet nur so viel Obst, wie ihr selber verwerten könnt. Die nächsten Pflücker/innen werden es euch danken!
- Bitte seid vorsichtig! Achtet beim Betreten der Obstwiese auf Bodenunebenheiten, herumliegende Äste oder andere Gefahrenstellen. Prüft auch den Baum selbst z.B. auf morsche Äste, die abbrechen könnten, oder Insekten wie Wespen. Das Selbstpflücken erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr!
- Prüft, ob das Obst noch genießbar ist, aber lasst euch von kleinen braunen Stellen oder anderen kleinen Makeln nicht abschrecken. Wascht die Früchte vor dem Verzehr gründlich unter fließendem Wasser ab.
- Das Befahren der Obstwiesen mit einem Fahrzeug ist verboten.