
Krombacher Brauerei zieht Kürzeren
Die Krombacher Brauerei hat einen Rechtsstreit gegen einen Gastwirt aus Thüringen endgültig verloren. Das Landgericht Siegen stufte die geschlossenen Bierlieferverträge zuvor als sittenwidrig und damit als unwirksam ein.
Veröffentlicht: Mittwoch, 08.04.2026 16:04
Nachdem die Brauerei zunächst gegen dieses Urteil vorgegangen war, wurde die Berufung nun offiziell zurückgezogen. Damit ist die Entscheidung der Siegener Richter nun rechtskräftig und der Fall abgeschlossen.
Urteil wegen Sittenwidrigkeit
Das Landgericht Siegen hatte bereits im März 2025 ein deutliches Urteil gefällt. Ein Gastwirt hatte von der Brauerei ein Darlehen über 3.000 Euro erhalten. Im Gegenzug sollte er jedoch Bier im Wert von mehr als 200.000 Euro verkaufen. Das Gericht sah darin ein massives Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Die Richter erklärten den Vertrag deshalb wegen Sittenwidrigkeit für komplett unwirksam.
Krombacher zieht Berufung zurück
Gegen dieses Urteil hatte die Krombacher Brauerei zunächst Berufung beim Oberlandesgericht in Hamm eingelegt. Diese wurde nun jedoch zurückgezogen, wie sowohl die Brauerei als auch das Gericht gegenüber Radio Siegen bestätigen. Zu den genauen Gründen für diesen plötzlichen Rückzug wollte sich die Brauerei nicht weiter äußern. Durch diesen Schritt bleibt das ursprüngliche Urteil aus Siegen nun bestehen. Die Brauerei verzichtet damit auf weitere rechtliche Schritte in diesem speziellen Fall.
Finanzielle Folgen des Streits
Für den betroffenen Gastwirt bedeutet das Ende des Verfahrens eine große Erleichterung. Er muss lediglich den noch offenen Restbetrag des Darlehens von rund 587 Euro an die Brauerei zurückzahlen. Die ursprüngliche Forderung von Krombacher lag bei über 25.000 Euro Schadensersatz wegen nicht verkauften Bieres. Zudem muss die Brauerei nun fast 98 Prozent der gesamten Prozesskosten tragen.