
„Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“ in 126 Fällen: dafür ist heute ein 60jähriger aus Kreuztal vom Amtsgericht Siegen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sie wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Unternehmer 3000 Euro Bußgeld an die DRK-Kinderklinik in Siegen zahlen und den angerichteten Schaden bei der Sozialversicherung mit monatlich 500 Euro abstottern. Der Angeklagte hat die Vorwürfe gestanden. 2012 hatte er eine GmbH übernommen. Die Firma erledigte als Subunternehmen für andere Firmen Montagearbeiten im Hallenbau. Es beschäftigte dafür keine fest angestellten Mitarbeiter, sondern heuerte Männer aus Rumänien an. Die kamen nach Deutschland, meldeten ein Gewerbe an und erledigten als selbstständige Subunternehmer die Montagearbeiten. Zeitweise sollen 25 Subunternehmer für die Kreuztaler GmbH tätig gewesen sein. Dieses „Geschäftsmodell“ hatte der Firmenbesitzer von seinem Vorgänger übernommen. Da die Monteure mit einem Sammeltransport zur Baustelle gefahren wurden und ihnen Arbeitsmaschinen gestellt wurden, sie selbst kein unternehmerisches Risiko hatten, war für das Gericht klar: Scheinselbständigkeit. Für die Monteure hätten insgesamt 335.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Für den Angeklagten blieb so viel übrig, dass er seiner Leidenschaft „schnelle Autos“ nachgehen konnte. Ein Ferrari und der Renault werden eingezogen und zur Schadensminderung verkauft. Das Urteil ist rechtskräftig.