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Kreis setzt verschärften Lockdown um
© Radio Siegen
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Kreis setzt verschärften Lockdown um

Ab morgen gibt es hier bei uns wieder strengere Lockdown-Regeln. In Siegen-Wittgenstein sind ab morgen die weiterführenden Schulen geschlossen. Abschlussklassen sind davon nicht betroffen. Für Kinder bis zur sechsten Klasse soll es eine Notbetreuung geben. Der Grundschulunterricht soll weiter in Präsenz stattfinden. Damit setzt der Kreis den angekündigten schärferen Lockdown um. Ob es auch wieder Einschränkungen im Einzelhandel gibt ist noch unklar, hier wartet der Kreis noch auf Rückmeldung vom Land NRW. 

Veröffentlicht: Mittwoch, 24.03.2021 14:35

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Der Kreis Siegen-Wittgenstein setzt den angekündigten schärferen Lockdown hier bei uns um. Folgende Regeln gelten ab Donnerstag (25.03.2021):


Kitas:

Kitas gehen ab dem morgigen Donnerstag wieder in einen eingeschränkten Pandemiebetrieb, wie er bis zum 21. Februar in NRW gegolten hat. Das bedeutet, dass an die Eltern der Appell ergeht, wenn immer möglich zur Kontaktvermeidung ihre Kinder zuhause zu betreuen. Grundsätzlich bleiben die Kitas aber geöffnet. Ob Eltern dieses Angebot in Anspruch nehmen, ist ihnen überlassen.


Schulen:

In Siegen-Wittgenstein sind ab morgen die weiterführenden Schulen geschlossen. Abschlussklassen sind davon nicht betroffen. Für Kinder bis zur sechsten Klasse soll es eine Notbetreuung geben. Der Grundschulunterricht soll weiter in Präsenz stattfinden.


Kontaktbeschränkungen:

Kontakte im öffentlichen Raum sind auf die Personen eines Hausstandes plus eine weitere Person beschränkt. Der gemeinsame Aufenthalt in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet


a)     mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ohne Personenbegrenzung,


b)     mit einer Person eines anderen Hausstands, die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann, sowie


c)     mit mehreren Personen aus einem anderen Hausstand bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden und Paare unabhängig von den Wohnverhältnissen lediglich als ein Hausstand gelten.


Einzelhandel:

Ob es auch wieder Einschränkungen im Einzelhandel gibt ist noch unklar, hier wartet der Kreis noch auf Rückmeldung vom Land NRW.

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