
Der Kreis Olpe hat erlaubt, einen bestimmten Wolf abzuschießen. Es geht um den Wolf mit der Kennung „GW1896m“. Die Genehmigung gilt nur vorübergehend und nur in einem begrenzten Gebiet - nämlich in vier Jagdrevieren in der Gemeinde Wenden. Die Erlaubnis gilt zunächst bis zum 31. Juli.
Dieser Wolf hat mehrfach Nutztiere gerissen. Durch Untersuchungen ist sicher, dass er dafür verantwortlich ist. Seit dem Jahr 2021 wurden ihm in Nordrhein-Westfalen 56 solcher Fälle zugeordnet. Allein im April dieses Jahres wurden im Raum Wenden mehrere Schafe und Lämmer getötet oder verletzt – insgesamt 35 Tiere. Die Entscheidung basiert auf neuem Bundesrecht. Seit April dürfen sogenannte „schadstiftende“ Wölfe unter bestimmten Bedingungen entnommen werden. Das soll helfen, Schäden für Tierhalter zu verhindern und die Sicherheit zu gewährleisten.