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"Kollegen müssten mal prüfen, ob Wachleute der Unterkunft überzogen handeln."
© Bernd Müller
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"Kollegen müssten mal prüfen, ob Wachleute der Unterkunft überzogen handeln."

Veröffentlicht: Samstag, 06.06.2020 06:06

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Was genau passierte am Abend des 5. September 2014 in einem Waschraum der damaligen Flüchtlingsunterkunft in Burbach? Die Erste Große Strafkammer des Siegener Landgerichts hat gestern Nachmittag versucht, das herauszufinden. In einem abgetrennten Verfahren des „Burbach-Prozesses“ sind mehrere Polizeibeamte befragt worden. Angeblich soll ein Flüchtling gedroht haben, einen Feuerlöscher auf Wachleute zu werfen. Den Wachleuten wiederum wird vorgeworfen, den Asylbewerber geschlagen und getreten zu haben. Der Betroffene sagte am nächsten Morgen bei der Polizei aus, ein Mitbewohner hätte vor seiner Frau in ein Waschbecken uriniert. Andere Bewohner schilderten den Vorfall anders. Als der Flüchtling von Wachleuten geschlagen, getreten und in den Wachcontainer gebracht wurde, versammelten sich Landsleute und forderten lautstark seine Freilassung. Die Polizei nahm den Mann mit. Der vernehmende Beamte wunderte sich über die Schwere seiner Verletzungen und notierte: Kollegen müssten mal prüfen, ob Wachleute der Unterkunft überzogen handeln.

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