
Bei den Gebäuden der Kirchengemeinden sieht der Kirchenkreis großen Handlungsbedarf, weil hier 80 Prozent der Treibhausgase entstehen. Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine neue Klimarichtlinie in Kraft, die Fördergelder für Klimaschutzmaßnahmen ermöglicht.
Neue Klimarichtlinie ab Januar 2026
Jährlich fließen vier Prozent der Kirchensteuereinnahmen in eine Klima-Rücklage. Bisher konnten nur Kirchengemeinden diese Mittel für Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden nutzen. Mit der neuen Richtlinie stehen die Fördergelder zukünftig allen Einrichtungen des Kirchenkreises zur Verfügung. Das bedeutet, dass zum Beispiel auch Photovoltaik-Anlagen und Klimamaßnahmen an Kitas gefördert werden können.
Klimaziele der Evangelischen Kirche von Westfalen
Die Evangelische Kirche von Westfalen hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt: Bis 2035 sollen die Emissionen um 90 Prozent gesenkt werden, und bis 2045 möchte sie klimaneutral sein.