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Kein versuchter Totschlag
© Bernd Müller
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Kein versuchter Totschlag

Nach einem gewalttätigen Angriff auf seine Frau und seinen Sohn ist ein 61jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.

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Nach einem gewalttätigen Angriff auf seine Frau und seinen Sohn in Wilgersdorf ist ein 61jähriger Mann heute wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Siegen verhängte eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung. Die Bewährungsfrist beträgt drei Jahre. Das heißt, er darf die nächsten drei Jahre keine Straftaten begehen und muss sich an Auflagen halten. Sonst muss er ins Gefängnis. Man merkte es der Vorsitzenden Richterin Elfriede Dreisbach an, dass auch zum Prozessende noch viele Fragen offen waren. Ursprünglich war unter anderem versuchter Totschlag angeklagt. Davon hat das Gericht aber Abstand genommen. Denn das, was bei der Polizei noch schlimm klang, war vor Gericht plötzlich nicht mehr aus den Zeugen herauszukitzeln. Der Mann soll seine Familie mit dem Tod bedroht haben – davon sagt vor Gericht niemand mehr etwas. Er soll zwei Messer gehabt haben, vor Gericht wird daraus erst eins, dann keins. Was aber feststeht: der Ehemann hat seiner Frau im Streit mit einer Weinflasche geschlagen und ihr dabei die Hand gebrochen. Dass es dabei blieb, ist wohl auch dem beherzten Eingreifen des Sohnes zu verdanken.

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