
Ein Wolf, der im Kreis Olpe zahlreiche Schafe und Lämmer gerissen haben soll, darf weiterhin nicht abgeschossen werden. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die vom Kreis erteilte Jagdgenehmigung auch in zweiter Instanz vorerst kassiert. Der Kreis Olpe will die Entscheidung des OVG nun auswerten. Anschließend werde mit der Jagdbehörde über das weitere Vorgehen beraten, sagte eine Sprecherin der dpa.
Naturschutzinitiative e.V. zog vor Gericht
Der Verein Naturschutzinitiative war gerichtlich gegen die Abschussgenehmigung des Kreises Olpe vorgegangen und bekam sowohl vom Verwaltungsgericht Arnsberg als auch jetzt vom Oberverwaltungsgericht Münster Recht. Die Naturschutzinitiative verweist darauf, dass Herdenschutz unverzichtbar und wirksam ist. Tierhalter sollten ihre Tiere nach den aktuellen Empfehlungen und Möglichkeiten schützen. Aktenzeichen: 16 B 674/26 (Erste Instanz: VG Arnsberg 8 L 726/26)