
Der Wolf GW1896m, der unter anderem im Raum Wenden zahlreiche Nutztiere gerissen hatte, darf vorerst nicht geschossen werden – auch wenn der Kreis Olpe dafür grünes Licht gegeben hatte. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat diese Erlaubnis erst einmal kassiert. Ein Eilantrag der Naturschutz-Initiative war erfolgreich. Das Gericht begründet seine Entscheidung vor allem mit rechtlichen Zweifeln. Der Wolf ist nach EU‑Recht weiterhin streng geschützt. Deshalb darf er nur in Ausnahmefällen geschossen werden. Nach Ansicht der Naturschutzinitiative waren diese Voraussetzungen hier nicht erfüllt. Sie sagt: viele der bekannten Nutztierrisse hätten sich ereignet, weil die Tiere gar nicht oder nur unzureichend geschützt waren – zum Beispiel ohne wolfsabweisende Zäune.
Bis das Gericht endgültig entscheidet, bleibt der Abschuss des Tieres deshalb verboten.