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Jung-Stilling Krankenhaus in Siegen darf Behandlungen vorerst behalten
© Diakonie in Südwestfalen gGmbH (Archivfoto)
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Jung-Stilling Krankenhaus in Siegen darf Behandlungen vorerst behalten

Für Patientinnen und Patienten im Siegerland ändert sich trotz Krankenhausreform erstmal doch nicht so viel. Das Jung-Stilling Krankenhaus in Siegen und das Bethesda-Krankenhaus Freudenberg dürfen jetzt nämlich mehrere Behandlungs-Angebote doch behalten. Das hat das Verwaltungsgericht in Arnsberg entschieden.

Veröffentlicht: Mittwoch, 02.04.2025 12:54

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Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg hat eine Zwischenentscheidung zugunsten der Diakonie-Krankenhäuser "Jung-Stilling" in Siegen und "Bethesda" in Freudenberg getroffen. Beide Kliniken müssen sich vorerst nicht an die NRW-Krankenhausreform halten - und zwar solange, bis ein endgültiges Urteil im Hauptverfahren gefallen ist. Das kann aber noch dauern, schreibt das Gericht in einer Pressemitteilung.

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Behandlungen dürfen weiter angeboten werden

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Konkret bedeutet das, dass die Diakonie-Kliniken im Siegerland auch weiterhin die Leistungen anbieten dürfen, die sie eigentlich dank der Reform verloren hätten. Das betrifft die Stammzellentransplantation, Behandlungen von Leukämie, Lymphonen und Eierstockkrebs sowie Leber-, Ösophagus-, Pankreas- und tiefe Rektumeingriffe.

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Klage gegen NRW-Krankenhausreform

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Die Diakonie als Trägerin der beiden Krankenhäuser in Siegen und Freudenberg klagt gegen die Reform - so wie viele andere Kliniken in ganz NRW. Die Diakonie ist der Meinung, dass dadurch die Versorgung von Patientinnen und Patienten im Siegerland gefährdet ist.

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Reform soll Versorgung verbessern

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Ziel der Reform ist es, Versorgungszentren zu schaffen. Demnach soll nicht mehr jedes Krankenhaus alles anbieten dürfen. Alles, was über die Grundversorgung hinausgeht, soll nur noch da angeboten werden, wo es nach Ansicht der Politik genügend Expertise gibt. Gemessen wird das an der Anzahl der Eingriffe, die eine Klinik in der Vergangenheit bei einer bestimmten Versorgung hatte. Vereinfacht gesagt: Mehr Eingriffe = mehr Erfahrung; so die Formel der Reform. Das bedeutet, dass einige Krankenhäuser Leistungen nicht mehr anbieten dürfen. Die Politik erhofft sich davon, dass die Versorgung verbessert wird. In Kraft getreten ist die Reform am Dienstag (01.04.).

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Erleichterung bei der Diakonie

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Bei der Diakonie in Siegen zeigt man sich erleichtert über die vorläufige Entscheidung des Amtsgerichts. Pressesprecher Stefan Nitz sagt im Gespräch mit Radio Siegen: "Wir haben uns über die Nachricht des Verwaltungsgerichtes gefreut. Wir sind froh, dass wir die Leistungen im Sinne der Patientinnen und Patienten weiterhin anbieten dürfen. Wir sind uns aber auch bewusst, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt."

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Kein Einfluss auf "Fusions"-Gespräche

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Die Entscheidung des Gerichtes - und auch eine möglicherweise positives Urteil im Hauptverfahren - hat aber keinen Einfluss auf Ideen und Pläne der Siegener Krankenhäuser "DRK-Kinderklinik Siegen", "Klinikum Siegen" und "Jung-Stilling-Krankenhaus", in Zukunft enger zusammenzuarbeiten. In der Öffentlichkeit wurde zuletzt über eine mögliche Fusion der drei Einrichtungen diskutiert. Am Dienstag (01.04.) gab es dazu ein Gespräch im Kreishaus in Siegen. Auf Nachfrage sagt uns der Diakonie-Pressesprecher: "Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun."

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