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Im "Burbach-Prozess" wurden die Plädoyers gesprochen
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Im "Burbach-Prozess" wurden die Plädoyers gesprochen

Ein früherer Sozialbetreuer und drei Männer, die früher für den Sicherheitsdienst gearbeitet haben, müssen sich verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafen. Das Urteil soll am 7. Juli gesprochen werden.

Veröffentlicht: Dienstag, 15.06.2021 12:13

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Seit mehr als zweieinhalb Jahren läuft am Landgericht Siegen der sogenannte „Burbach-Prozess“. Da geht es um Einsperren und Misshandlung von Flüchtlingen in der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in Burbach. Von ganz vielen angeklagten Tatvorwürfen sind heute nur noch wenige übrig geblieben. Nach mehr als 70 Verhandlungstagen haben Oberstaatsanwalt Christian Kuhli und die Verteidiger der vier verbliebenen Angeklagten heute ihre Plädoyers gehalten. Vor Gericht stehen ein früherer Sozialbetreuer des Heimbetreibers sowie drei Männer, die dort für den Sicherheitsdienst gearbeitet hatten. Flüchtlinge, die gegen die Hausordnung verstoßen hatten, sollen in ein sogenanntes „Problemzimmer“ eingesperrt worden sein. Die Staatsanwaltschaft wertet das als „gemeinschaftliche Freiheitsberaubung“ und „Nötigung“. Deshalb sollte der ex-Sozialbetreuer eine Geldstrafe von 1 350 Euro bekommen, die drei ex-Wachleute zwischen 2 125 und 3 750 Euro zahlen. Die Verteidiger von zwei der drei ehemaligen Sicherheitsleute forderten jeweils einen Freispruch. Die Verteidigung des dritten ex-Wachmanns beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 1 600 Euro. Der Anwalt des Sozialbetreuers plädierte auf eine „mildere Geldstrafe“ als vom Oberstaatsanwalt gefordert. 

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