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HTS kann bleiben, wie sie ist
© Michael Thuge
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HTS kann bleiben, wie sie ist

Die HTS in Niederschelden kann so bleiben, wie sie ist. Das hat heute Nachmittag das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Ein Anwohner hatte geklagt, weil ein ursprünglich geplanter Gehweg während des Baus nicht realisiert wurde.

Veröffentlicht: Montag, 23.05.2022 14:13

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Eigentlich war eine barrierefreie Fußgängerrampe geplant, um von einer auf die andere Seite der HTS zu kommen. Dem stimmte der Kläger auch zu, denn eine der Rampen sollte teilweise über sein Grundstück führen. Während der Bauarbeiten stellten die Planer dann aber fest, dass sie den Übergang über die HTS etwa 14 Meter Richtung Mudersbach verschieben mussten. Und so wurde der Fußweg steiler, aus der Rampe eine Treppe. Dafür wollte der Kläger sein Grundstück aber nicht hergeben. Wer jetzt auf die andere Seite will, geht einen Umweg.

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Klage abgewiesen

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Das Gericht hat nun die Klage abgewiesen. Der Kläger sei nicht in seinen persönlichen Rechten eingeschränkt, heißt es zur Begründung. Der Bau sei schon lange abgeschlossen, die Straße bereits eröffnet. Der Mann kann dagegen noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

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