
Anzeige
Temposünder können teilweise aufatmen. Die Bezirksregierung Arnsberg wird alle Fälle, in denen es nur nach dem neuen Bußgeldkatalog zu einem Fahrverbot von Rasern gekommen wäre, erneut prüfen. Das teilt der Kreis Siegen-Wittgenstein mit. Bereits gezahlte Buß- oder Verwarngelder werden allerdings nicht erstattet. Hintergrund für die erneute Prüfung waren rechtliche Unsicherheiten mit dem neuen Bußgeldkatalog. Der neue Bußgeldkatalog war zwischen dem 28. April und dem 7. Juli in Kraft, musste aber aufgrund eines Formfehlers wieder außer Kraft gesetzt werden. Alle Betroffenen werden zeitnah von der Bezirksregierung in Arnsberg informiert.
Anzeige