
Die Stadt Siegen weist Vorwürfe der UWG-Fraktion entschieden zurück. Den in einer Pressemitteilung der Siegener UWG-Fraktion („UWG überrascht – Zukunft der Siegener Hallenbäder“) veröffentlichten Vorwurf zum Neubau des Weidenauer Hallenbades weist die Stadt Siegen entschieden zurück und stellt klar: die Behauptung, die Verwaltung habe pressewirksam über eine Pressemitteilung informiert, ein Neubau des Hallenbads sei aufgrund der enormen Kostensteigerung womöglich billiger ist als die bisher geplante Sanierung und Erweiterung, ist unwahr. Die UWG wirft der Verwaltung vor, diese wichtige Information nicht zuerst in den zuständigen Fachausschüssen diskutiert zu haben, sondern gleich damit an die Öffentlichkeit gegangen zu sein. Dies entspricht ebenfalls nicht den Tatsachen. Vielmehr wurde das Protokoll aus dem Arbeitskreis Bäder einer Tageszeitung zugespielt und nach der Veröffentlichung weitere Medienanfragen zum Thema von der Stadtverwaltung beantwortet. „Die Unterstellungen der UWG zum Handeln der Stadtverwaltung sind empörend“, äußerte sich Bürgermeister Steffen Mues.
Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2019
Im Jahr 2019 hat der Rat der Stadt Siegen den Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Hallenbades Weidenau gefasst. Damals waren für die Sanierung und den Anbau 19,3 Millionen Euro (brutto) eingeplant. Insofern ist die angegebene Zahl der UWG-Fraktion völlig aus der Luft gegriffen. Ein Neubau war damals mit 31,7 Mio. Euro (brutto) kalkuliert. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit hatte die Verwaltung damals für eine Bestandssanierung und -erweiterung plädiert. Aufgrund der aktuellen Preissteigerungen musste dies neu bewertet werden. Die Bewertung wurde dem Arbeitskreis Bäder vorgestellt. Wie dem Arbeitskreis mitgeteilt wurde, ist eine öffentliche Vorlage zum Thema in der nächsten politischen Beratungsfolge geplant, beginnend mit dem Sport- und Bäderausschuss am 17. August 2022. Insofern herrscht bei der Verwaltung hinsichtlich der Pressemitteilung der UWG völliges Unverständnis.
Uni Siegen bekommt das Löhrtor-Bad
Die Verwaltung arbeitet den von der Politik gefassten Beschluss ab und hat auch in der Vergangenheit in unterschiedlichsten Gremien immer wieder zum Sachstand berichtet. Insofern kann von mangelnder Transparenz keine Rede sein. Über das städtische Ratsinformationssystem sind die entsprechenden Verwaltungsvorlagen abzurufen. Auch dem Vorwurf der Intransparenz in Sachen Löhrtor-Hallenbad muss deutlich widersprochen werden. In der Ratssitzung am 18. Dezember 2019 wurde mit 58 Stimmen beschlossen, der Universität Siegen das Grundstück Löhrtor-Hallenbad zur übertragen, wenn die Bedingungen des Kaufvertrages erfüllt sind. Insofern liegen auch hier die Fakten alle vor und die Verwaltung setzt den Beschluss um.