Gericht urteilt: Tötung war nicht beabsichtigt

Eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung. So lautete heute das Urteil für einen 32-jährigen Mann aus Siegen. Er hatte im August 2018 seine Ex-Freundin so hart mit einer Plastikflasche geschlagen, dass sie an den Folgen der Schläge starb. Der Angeklagte habe sie jedoch nicht töten wollen, urteilte die Richterin. Daher wird auf einen Vollzug der Freiheitsstrafe verzichtet.

© Bernd Müller

Es war eine toxische Beziehung zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer. Immer wieder kam es zu Streitigkeiten und häuslicher Gewalt. Im August 2018 eskalierte dann die Situation: Der Angeklagte schlug seine Ex-Freundin so hart mit einer Plastikflasche, dass eine Platzwunde bis auf den Knochen entstand. Kurz darauf starb die Frau. Vor dem Siegener Landgericht wurde heute das Urteil gegen den 32-jährigen Mann aus Siegen verlesen. Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung. So lautete das Urteil für den 32-jährigen. Ihm wird eine Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt. Das Gericht verzichtete jedoch auf einen Vollzug, da bewiesen werden konnte, dass er seine Ex-Freundin nicht umbringen wollte. Direkt nach seinem Schlag war er überfordert und versuchte, die klaffende Wunde mit Kissen und einer Decke zu stillen. Dies gelang ihm nicht, sodass das Opfer nach kurzer Zeit an einem Herz-Kreislauf-Versagen verstarb. Die Angehörigen des Opfers waren schockiert über die milde Strafe. Direkt nach der Verhandlung suchten sie die Richterin auf. 

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