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Gericht lehnt einstweilige Verfügung gegen ALDI ab
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Gericht lehnt einstweilige Verfügung gegen ALDI ab

Vor dem Arbeitsgericht Siegen standen sich heute ALDI Nord und der Betriebsrat der Niederlassung in Bad Laasphe gegenüber.

Veröffentlicht: Mittwoch, 23.10.2019 15:13

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Besondere Eile ist nicht gegeben: Im Streit zwischen dem Betriebsrat der ALDI-Nord-Niederlassung in Bad Laasphe und dem Unternehmen hat das Arbeitsgericht Siegen eine Entscheidung verkündet. Die Kammer hat den Antrag des Betriebsrats zurückgewiesen, eine einstweilige Verfügung gegen die Geschäftsführung der ALDI-Regionalgesellschaft zu erlassen. Es ging um angebliche Behinderung der Betriebsratsarbeit und Diffamierung des Vorsitzenden. Die Angelegenheit sei nicht eilbedürftig, entschied das Gericht nach 90minütiger Sitzung. Die vorgetragenen Vorwürfe könnten im Rahmen eines normalen Arbeitsgerichtsverfahrens geklärt werden. In einer Stellungnahme zeigte sich ALDI zufrieden mit dieser Entscheidung. Nachdem keine gütliche Einigung erreicht werden konnte, hatte Richter Schulte angeregt, der Betriebsrat möge seinen Antrag auf einstweilige Verfügung zurücknehmen.

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