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EiEin 19-jähriger steht vor dem Landgericht Siegen. Er hat einer Frau Socken klaut - weil er Halluzinationen hatte?
© Bernd Müller
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Gericht beschließt: Mann muss Geld an die DKMS zahlen

Er hatte Ende 2017 im Internet sogenannte „Polenböller“ bestellt und sich mit einem Bekannten geteilt. Weil es sich um in Deutschland verbotene „explosive Stoffe“ handelte, stand der 30jährige heute vor Gericht. 

Veröffentlicht: Montag, 12.07.2021 15:47

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Ein Mann aus Siegen wollte es zum Jahreswechsel 2017/2018 mal so richtig krachen lassen: im Internet hatte er sogenannte „Polenböller“ bestellt. Die Lieferung von etwa 50 „Knallern“ teilte er sich mit einem Bekannten. Was der heute 30jährige „Knaller“ nennt, sind rechtlich verbotene explosive Stoffe. Weil er sie gekauft und in seiner Wohnung aufbewahrt hatte, musste sich der Mann heute am Amtsgericht Siegen verantworten. Sein Verteidiger regte an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung schlossen sich an. Die Begründung: alles lange her, seitdem ist der Mann nicht mehr straffällig geworden. Zahlt der 30jährige bis Mitte Januar 2022 insgesamt 750 Euro an die DKMS – die Deutsche Knochenmark-Spender-Datei – wird das Verfahren eingestellt.

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