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Das Siegener Arbeitsgericht hat eine Klage der Geschäftsführung gegen die Betriebsratswahl beim Siegener Busunternehmen Kraftverkehr Alchetal (KVA) abgewiesen. Die KVA gehört - wie auch die VWS - zur Wern Gruppe. Bei den VWS gibt es seit langem einen Betriebsrat. Letztes Jahr haben dann die Beschäftigten der KVA den ersten Betriebsrat für ihr Unternehmen gewählt. Das passte der Geschäftsführung nicht. Sie argumentierte, die KVA-Mitarbeiter würden doch vom VWS-Betriebsrat mitvertreten. Das Arbeitsgericht Siegen sah das anders: die Betriebsratswahl bei KVA war rechtens. Denn die Beschäftigten hätten den Betriebsrat der VWS nicht mitwählen können.
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