Anzeige
Frei lebende Wisente
© Wisent-Welt Wittgenstein
Teilen:

Frei lebende Wisente

Veröffentlicht:

Anzeige

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Freitag mit einem Urteil den Wisent-Streit an das Oberlandesgericht Hamm zurückverwiesen. Die Richter haben ein Urteil aus dem Mai 2017 aufgehoben. Das OLG Hamm muss sich nun vor allem mit der Frage befassen, ob und unter welchen Voraussetzungen es die klagenden Waldbesitzer dulden müssen, dass die Wisente ihre Grundstücke betreten dürfen. Das OLG Hamm hatte seinerzeit den Wisent-Verein verpflichtet, alles zu unternehmen, um die Wisente von den Grundstücken zweier klagender Waldbauern fernzuhalten und dabei die erforderlichen naturschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Mit dem Urteil des BGH ist dies hinfällig, diese Verpflichtung besteht nun nicht mehr. Die Wisente dürfen also weiter frei im Rothaargebirge rumlaufen.Der erste Vorsitzende des Wisent-Vereins, Bernd Fuhrmann, betont:„Wir werden mit unseren Vertragspartner das Urteil auswerten und die daraus nötigen Schlüsse ziehen. Damit ist der Weg frei, den mit dem Umweltministerium in NRW und der Koordinierungsgruppe vereinbarten Prozess fortzusetzen. Unser Ziel ist es, das Wisent-Projekt nachhaltig zu etablieren und in die abschließende Projektphase zu überführen. Das ist mit dem BGH-Urteil möglich.“


Anzeige
Anzeige
Anzeige