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Die Frist für die Abgabe war Ende Januar abgelaufen. Wer bisher noch nichts eingereicht hat, hat jetzt ein Erinnerungsschreiben bekommen. Sollte danach immer noch nichts eingereicht werden, muss das Finanzamt die Besteuerungsgrundlage schätzen. Wichtig zu wissen: Auch nach einer Schätzung bleibt die Abgabe weiterhin Pflicht. Die Abgabe ist digital zum Beispiel über das ELSTER Portal des Finanzamtes möglich. Hilfe bei Fragen gibt es hier. Die Grundsteuer nach neuem Recht wird ab Januar 2025 erhoben.
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