
Der Bundesgerichtshof des Deutschen Handballbundes hat die Wiederholung des Spiels zwischen VfL Eintracht Hagen und TuS Ferndorf angeordnet. Ein Zählfehler führte zur Entscheidung.
Spielwiederholung
Das Bundesgerichtshof des Deutschen Handballbundes hat entschieden, dass das Spiel zwischen VfL Eintracht Hagen und TuS Ferndorf wiederholt wird. Hintergrund der Entscheidung ist ein Zählfehler, der sich maßgeblich auf das Spielresultat auswirkte. Im Fokus stand die Spielbewertung der 2. Handball-Bundesliga, die ursprünglich mit einem Unentschieden endete.
Rechtsstreit
In der rechtlichen Auseinandersetzung ging es um einen für TuS Ferndorf gewerteten Treffer, der jedoch nicht erzielt wurde. Dieser Regelverstoß beeinflusste das Endergebnis des Spiels erheblich. Die sportgerichtliche Entscheidung fiel zugunsten einer Wiederholung, um die Integrität des Wettbewerbs zu wahren.
Neuansetzung
Beide Mannschaften, VfL Eintracht Hagen und TuS Ferndorf, arbeiten nun zusammen, um einen neuen Termin für das wiederholte Spiel festzulegen. Die Herausforderung besteht darin, den ohnehin engen Spielplan der Handball-Bundesliga zu berücksichtigen.