
Verkehrsregeln gelten auch für Fahrradfahrer. Deshalb macht die Polizei immer wieder gezielt Radfahrerkontrollen. Dabei haben die Beamten am Montag zwei besonders gravierende Verstöße notiert. Ein 26jähriger Mann war in Weidenau auf der Weidenauer Straße mit dem Drahtesel unterwegs. Als vor ihm die Ampel auf Rotlicht wechselte, fuhr er kurzerhand von der Straße auf den Gehweg und dort an der Ampel vorbei. An der nächsten Lichtzeichenanlage wollte er dieses Manöver wiederholen. Die Beamten des Verkehrsdienstes hinderten ihn jedoch daran. Der 26jährige bekam eine Anzeige. Der Vorwurf: absichtliches Missachten des Rotlichts, da der Wechsel auf den Gehweg nicht erlaubt ist. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür eine Geldbuße von 120 Euro sowie einen Punkt vor. Dies toppte ein 62jähriger Radfahrer in Freudenberg. Dieser war auf dem kombinierten Geh-Radweg an der Bahnhofstraße in Richtung Büschergrund unterwegs. Im Bereich der Einmündung zur Krottorfer Straße fuhr er ebenfalls bei Rot über die dortige Ampel. An dieser Stelle existieren für Radfahrer sogar eine gesonderte Lichtzeichenanlage und eine separate Haltelinie. Die Ordnungshüter hielten den Senior an und erläuterten den Verstoß. Der Mann äußerte zunächst, dass er auf dem Geh-/Radweg und nicht auf der Straße gefahren sei. Im weiteren Verlauf wurde er nicht einsichtiger, sondern wollte von der Polizei wissen, ob man nichts Besseres zu tun habe. Die Beamten wiesen darauf hin, dass die Polizei auch das rücksichtslose Verhalten von Radfahrern ahnden muss. Man appellierte zudem noch an die Vorbildfunktion gegenüber Kindern und Jugendlichen. Dass der Senior davon sichtlich unbeeindruckt blieb, stellte er anschließend sofort unter Beweis, als er weiterfuhr und an der nächsten Ampel wieder das Rotlicht missachtete. Im Ergebnis: zwei Mal vorsätzlich das Rotlicht missachtet, so dass laut Bußgeldkatalog 240 Euro und zwei Punkte fällig sind.