
Das Urteil lautete am Ende aber nicht versuchter Mord, sondern Anklage wegen vorsätzlichem Vollrausch. Denn in der Tatnacht wurden fast 3 Promille bei der Frau festgestellt. Zur Strafe gehört, dass sie eine Suchtberatung macht. Tut sie das nicht, muss sie eine Haftstrafe antreten. An die Tat selbst will sich die Frau nicht mehr erinnern können. Unklar bleibt, warum sie mit einem Küchenmesser auf ihren Ehemann einstach. Auch weil dieser widersprüchliche Aussagen machte, lässt sich der genaue Tathergang nicht mehr klären, so die vorsitzende Richterin Elfride Dreisbach. Es sei eine sinnlose Tat gewesen. Das milde Urteil kam schließlich zustande, weil die Frau noch keine Vorstrafen habe, ihre Ehe gescheitert sei und sie in der U-Haft gelitten habe.