
Die Staatsanwaltschaft Siegen hat drei Ermittlungsverfahren gegen die aus Bad Berleburg stammende Stierkämpferin Clara Sofie Kreutter eingestellt. Das hat Staatsanwalt Rainer Hoppmann auf Radio-Siegen-Anfrage bestätigt. Die junge Wittgensteinerin hatte im vergangenen Sommer als erste deutsche Stierkämpferin in Spanien zwei Stiere getötet. Daraufhin hatte auch die Tierrechtsorganisation PETA Anzeige erstattet. Am Donnerstag teilte PETA folgenden Sachverhalt mit: „Die Staatsanwaltschaft Siegen teilte nun mit, dass das Töten der Stiere sowie das von Kreutter zugefügte erhebliche Leid nach deutschen Recht strafbar sind (Az. 41 Js 797/21). Dies soll jedoch folgenlos für sie bleiben – für die Staatsanwaltschaft sei das „Recht des Tatortstaates“ Spanien maßgeblich. Dort sind Stierkämpfe von Tiermisshandlungsverboten ausgenommen. Wäre die Tierquälerei in Deutschland begangen worden, hätte Kreutter strafrechtliche Sanktionen zu erwarten. Gegen die Entscheidung wird die Tierrechtsorganisation Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft einlegen“. PETA weiter: „Die Staatsanwaltschaft Siegen hat in ihrer Stellungnahme keine Zweifel offen gelassen, dass Kreutter eine Tierquälerin ist. Nach unserer Auffassung ist sie aber auch strafrechtlich von der deutschen Justiz zu belangen. Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass eine solche Tierquälerei auch in Spanien grundsätzlich verboten ist und es nur aus kulturellen Gründen eine Ausnahme für den Stierkampf gibt. Auf die Ausübung einer vermeintlichen ‚Tradition‘ in Spanien kann sich eine Bundesbürgerin aber keinesfalls beziehen – daher ist zumindest EU-Recht anzuwenden, wonach grausame Tiertötungen untersagt sind“, so Dr. Edmund Haferbeck, Senior-Mitarbeiter im Bereich Special Projects bei PETA.