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Entscheidung verkündet
© Landgericht Koblenz
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Entscheidung verkündet

Zwei minderjährige Mädchen müssen nach der gewaltsamen Tötung der jungen Luise aus Freudenberg Schmerzensgeld zahlen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 28.05.2026 11:19

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Nach dem gewaltsamen Tod der damals 12 Jahre alten Luise aus Freudenberg müssen die Mädchen, die die Tat gestanden hatten, eine hohe Summe Schmerzensgeld an die Familie des Opfers zahlen. Das hat das Landgericht Koblenz zum Ende eines Zivilverfahrens rund drei Jahre nach der Tat verkündet. Ein Strafprozess fand wegen des jungen Alters der Beschuldigten von damals 12 und 13 Jahren nicht statt. 

Dem Gericht zufolge stehen den Eltern und der Schwester insgesamt 85.000 Euro zu, für die Getötete kämen 40.000 Euro hinzu. Insgesamt beträgt die Höhe des Schmerzensgelds damit 125.000 Euro. Auch die Bestattungskosten in Höhe von rund 15.000 Euro sollen die Beschuldigten übernehmen. Hinzukämen noch Kosten für den Anwalt. Gefordert hatten die Kläger nach früheren Angaben des Gerichts 50.000 Euro Schmerzensgeld für Luise sowie jeweils 30.000 Euro für die klagenden Angehörigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Leidensdauer entscheidend

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Im Mittelpunkt des Prozesses stand vor allem die Frage, wie lange das Mädchen nach dem Angriff noch bei Bewusstsein war und wie groß ihr Leidensweg gewesen ist. Dies gilt als entscheidend für die Höhe eines möglichen Schmerzensgelds. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Luise erhebliches Leid erfahren habe und mindestens wenige Minuten mit extremer Panik und Todesangst erlebte. Das sei unter anderem an Spuren von Gegenwehr erkennbar. Es sei ein heimtückischer Mord gewesen, der die Kammer fassungslos mache. 

Zu Prozessbeginn im Juli 2025 hatte ein Richter erklärt, Luise sei mit 74 Messerstichen getötet worden. Sie habe zudem Verletzungen im Gesicht erlitten und sei schließlich an Blutverlust sowie einem Pneumothorax (einfach ausgedrückt: eine Luftansammlung im Brustraum) gestorben. 

Die Leiche des Mädchens war im März 2023 einen Tag nach ihrem Verschwinden in einem Wald an der Grenze von Nordrhein-Westfalen zu Rheinland-Pfalz gefunden worden. (dpa)

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Was hat das Gericht entschieden?

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In dem Zivilverfahren am Landgericht Koblenz ging es nicht um die Frage, wer Schuld trägt – ein Strafprozess fand wegen des jungen Alters der Beschuldigten nicht statt. Das Gericht hat entschieden, dass die geständigen Mädchen eine hohe Summe Schmerzensgeld an die Familie des Opfers zahlen müssen. Eine Grundlage dafür ist, dass die Kammer festgestellt hat, dass die Ansprüche auf einer "vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhen". 

Dem Gericht zufolge stehen den Eltern und der Schwester insgesamt 85.000 Euro zu, für die Getötete kämen 40.000 Euro hinzu, insgesamt beträgt die Höhe des Schmerzensgelds damit 125.000 Euro. Auch die Bestattungskosten in Höhe von rund 15.000 Euro sollen die Beschuldigten übernehmen. Hinzu kämen weitere Kosten wie Anwaltskosten der Familie in Höhe von rund 4.000 Euro. 

Da der traumatische Verlust bei den Klägern anhaltende Gesundheitsschäden hervorgerufen habe, müssten die Beklagten darüber hinaus auch für entstandene und künftig noch entstehende materielle Schäden der Kläger einstehen. Damit sprach die Kammer der Klage weitgehend zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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War es Mord?

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"Nach dem Urteil der Kammer haben die beiden Beklagten am 11. März 2023 Luise heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet", sagte Gerichtssprecherin Eva Maria Kahn. Bei den beiden beklagten Teenagern habe die Kammer die individuelle Verantwortungsreife und Einsichtsfähigkeit für das Unrecht ihrer Tat gesehen.

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Wie lange kämpfte Luise mit dem Tod?

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Für die Höhe des Schmerzensgelds gilt die Dauer und Schwere des Leidens als entscheidend. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Luise erhebliches Leid erfahren habe und mindestens wenige Minuten extreme Panik und Todesangst erlebt habe, wie der Richter sagte. Es sei davon auszugehen, dass der Todeskampf maximal 30 Minuten gedauert habe. Das sei unter anderem an Spuren von Gegenwehr erkennbar. Es sei ein heimtückischer und geplanter Mord gewesen, der die Kammer fassungslos mache.

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Was war geschehen?

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Luise wurde am 11. März 2023 nach einem Besuch bei einer Freundin als vermisst gemeldet. Es folgte eine Suchaktion mit Mantrailer-Spürhunden, einem Hubschrauber mit Wärmebildkamera, Drohnen sowie Kräften von Polizei und Feuerwehr. Die Leiche des Mädchens wurde am 12. März einige Kilometer von ihrem Zuhause entfernt gefunden. Nach Angaben des Gerichts führten die Beklagten – eine davon soll Luises beste Freundin gewesen sein – das arglose Mädchen unter dem Vorwand einer Überraschung in eine Schlucht. Dort hätten sie zunächst versucht Luise mit einem Plastikbeutel zu erwürgen und dann mit 74 Messerstichen auf sie eingestochen.

Zu Prozessbeginn im Juli 2025 erklärte ein Richter, Luise sei an Blutverlust sowie einem Pneumothorax - einfach ausgedrückt: eine Luftansammlung im Brustraum - gestorben.

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Wer hat Luise getötet?

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Zwei tatverdächtige Mädchen von damals 12 und 13 Jahren gerieten in das Visier der Ermittler, weil ihre Aussagen aus einer ersten Anhörung im Widerspruch zu den Aussagen anderer Zeugen standen. Bei einer nochmaligen Anhörung im Beisein von Erziehungsberechtigten und Psychologen seien sie mit den Widersprüchen konfrontiert worden und hätten die Tat gestanden. Beide Mädchen seien der Polizei zuvor nicht aufgefallen. Später zeigten Chatverläufe dem Richter zufolge, dass sich die beiden beschuldigten Mädchen zuvor bereits über eine Tötung unterhalten hätten.


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Was ist zum Motiv bekannt?

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Die Ermittlungsbehörden hielten sich mit Aussagen zu möglichen Motiven zurück – es ist davon auszugehen, dass die Frage nach dem Warum für die Öffentlichkeit unbeantwortet bleiben wird. Dahinter stecke vor allem der Schutz der jungen Beschuldigten, sagte der leitende Oberstaatsanwalt in Koblenz, Mario Mannweiler. "Was für Kinder möglicherweise ein Motiv ist für eine Tat, würde sich einem Erwachsenen möglicherweise nicht erschließen."

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Warum gab es keinen Strafprozess?

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Wegen ihres Alters sind die Beschuldigten aus Sicht der Justiz strafunmündig. Kinder unter 14 Jahren sind grundsätzlich schuldunfähig – selbst bei einem so schlimmen Verbrechen wie Mord oder Totschlag. Es wird davon ausgegangen, dass sie die Folgen ihres Handelns noch nicht ausreichend überblicken. Eine erste Maßnahme des Jugendamts war, dass die betroffenen Mädchen vorerst nicht mehr bei ihren Familien lebten, jedoch weiterhin Kontakt mit ihren Eltern hatten.

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Was unterscheidet ein Strafverfahren von einem Zivilverfahren?

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Anders als im Strafrecht können Kinder, die älter als sieben Jahre sind, im Zivilrecht für unerlaubte Handlungen haftbar gemacht werden, wenn sie eine sogenannte Verantwortungsreife besitzen. Dem Gericht in Koblenz zufolge besaßen die beiden Mädchen die erforderliche Einsichtsfähigkeit für das Unrecht ihrer Handlungen. (dpa)

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