
Ab 1. März treten bundesweit Preisbremsen z. B. für Strom und Gas in Kraft. Das heißt: Kundinnen und Kunden sollen für 80 Prozent des Verbrauchs festgelegte Maximal-Preise bezahlen: 40 Cent pro Kilowattstunde Strom und 12 Cent für Gas. Die Siegener Versorgungsbetriebe arbeiten nach eigenen Angaben mit Hochdruck an der Umsetzung der Energiepreisbremsen. Um wieviel jede Kundin und jeder Kunde genau entlastet wird, bekommen alle schriftlich – allerdings erst nach dem 1. März. Vorher sei das nicht zu schaffen, so die SVB. Das Unternehmen weist auch darauf hin, dass der monatliche Abschlag immer am ersten Werktag des Folgemonats fällig ist. SVB-Kunden zahlen also am 1. April den Abschlag für März. Bis dahin sollen die Info-Schreiben angekommen sein.