
Eilantrag abgelehnt: Südafrika-Urlauber müssen in Quarantäne
Wer aus einem Virusvariantengebiet zurückkommt muss 14 Tage in Quarantäne, auch wenn man einen negativen Coronatest hat. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Eilantrag eines Ehepaars aus Netphen gegen diese Verordnung abgelehnt.
Veröffentlicht: Freitag, 16.04.2021 15:16
Wer aus einem Virusvariantengebiet zurückkommt muss 14 Tage in Quarantäne, auch wenn man einen negativen Coronatest hat. Ein Ehepaar aus Netphen hatte einen Eilantrag am Oberverwaltungsgericht Münster gegen diese Verordnung gestellt. Die beiden sind letzte Woche aus Südafrika wiedergekommen. Das Oberverwaltungsgericht hat den Antrag aber abgelehnt. Der Grund ist die südafrikanische Virusvariante. Diese ist ansteckender und bereits geimpfte oder infizierte Menschen können sich damit wieder anstecken. Das rechtfertigt diese strenge Einreiseverordnung, so das Oberverwaltungsgericht in der Begründung.