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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Polizisten
© Bernd Müller
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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Polizisten

Am Montag ist es vor dem Siegener Landgericht zu einem kurzen Wortgefecht zwischen einer Richterin und einem Polizeibeamten gekommen. Dieser hat der Richterin während der Urteilsverkündung mehrfach „den Vogel“ gezeigt und den Freispruch des Angeklagten als „eine Frechheit“ bezeichnet. Der Anwalt der Verteidigung hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den 34-jährigen Polizisten eingereicht. 

Veröffentlicht: Mittwoch, 11.12.2019 15:13

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Ein Polizeibeamter hat seinem Ärger am Montag vor dem Siegener Landgericht Luft gemacht: Von der Zuschauerbank aus hat der 34 jährige Ermittler der Richterin mehrfach „den Vogel“ gezeigt. Anschließend hat er den Freispruch des Angeklagten als „Frechheit“ bezeichnet. Der Anwalt der Verteidigung Christoph Rühlmann hat beim Landrat am Dienstag eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den 34 jährigen Polizisten eingereicht. Der Beamte habe öffentlich das Urteil der Richterin und damit auch die Gewaltenteilung in Frage gestellt, so etwas dürfe nicht sein, so Rühlmann gegenüber Radio Siegen. Dem Ordnungshüter könnte nun ein Disziplinarverfahren drohen.

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