
Am 13. August 2025 wurde in der Gemeinde Burbach ein Abkochgebot durch das Gesundheitsamt des Kreises Siegen-Wittgenstein angeordnet. Grund dafür war der Nachweis des Erregers "Pseudomonas aeruginosa" in einem Bereich der Trinkwasserversorgung. Dieser sogenannte „Pfützenkeim“ machte sofortige Gegenmaßnahmen erforderlich.
Sofortmaßnahmen und Aufhebung des Abkochgebots
Die Gemeindewerke reagierten in enger Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt umgehend. Durch umfassende Spülungen, Desinfektionsmaßnahmen und engmaschige Probenahmen in den betroffenen Versorgungsbereichen (Burbach, Wahlbach, Würgendorf) konnte der Erreger erfolgreich neutralisiert werden. Nach wiederholt negativen Proben wurde das Abkochgebot am 30. August 2025 aufgehoben.
Fortlaufende Vorsichtsmaßnahmen
Auch nach der Aufhebung des Abkochgebots wurden die Vorsichtsmaßnahmen fortgesetzt. Dazu gehörten wöchentliche Probenahmen, regelmäßige Spülungen und eine sukzessive Reduktion der Chlorung. Die Chlorzugabe wird bis Ende November 2025 vollständig eingestellt, sodass - laut Gemeindeverwaltung - ab der ersten Dezemberwoche kein Chlor mehr dem Trinkwasser beigemischt wird. Alle Proben nach dem 30. August waren durchweg negativ, sodass die Maßnahmen gegen Pseudomonas aeruginosa nun abgeschlossen sind.