
Seit etwas mehr als einer Woche sind Cannabis-Clubs offiziell erlaubt. Damit sie legal Hanfpflanzen anbauen dürfen, benötigen sie eine Erlaubnis der zuständigen Bezirksregierung. Für Siegen-Wittgenstein ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Dort sind bisher insgesamt fünf Anträge eingegangen. Davon ist einer aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein, teilte die Bezirksregierung auf Anfrage von Radio Siegen mit. Die Bezirksregierung prüft nun die Angaben, die die Anbauvereinigung gemacht hat.
Drei Monate Bearbeitungszeit
Die für die Einreichung eines Antrags auf Erlaubniserteilung notwendigen Nachweise sind in § 11 Absatz 4 Konsumcannabisgesetz aufgeführt. Diese umfassen: Kontaktdaten der Anbauvereinigung, Registernummer Anbauvereinigung, Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder, Kontaktdaten der entgeltlich Beschäftigten, Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für jedes Vorstandsmitglied, geschätzte Mitgliederzahl, Lage der Anbaufläche, Größe der Anbaufläche, voraussichtliche Anbaumenge an Cannabis, Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, Kontaktdaten der Präventionsbeauftragten samt Nachweis seiner Beratungs- und Präventionskenntnisse, Gesundheits- und Jugendschutzkonzept. Darüber hinaus sind noch weitere Bestimmungen zu erfüllen, wie zum Beispiel der Abstand des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigung von mindestens 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Kinderspielplätzen (§ 5 Absatz 2 Satz 1 Nr. 6 Konsumcannabisgesetz). Gemäß § 11 Absatz 5 Konsumcannabisgesetz soll die zuständige Behörde – im Falle Nordrhein-Westfalens sind dies wie erörtert die Bezirksregierungen – innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller Angaben und Nachweise über einen Antrag auf Erlaubnis entscheiden. Eine Bearbeitung kann erst erfolgen, wenn sämtliche für den Antrag notwendige Unterlagen vorliegen. Sofern der Antrag genehmigt wird, erhalten Antragsteller die schriftliche Erlaubnis als postalischen Bescheid an die Anschrift der Anbauvereinigung.