
Wegen der „Corona-Krise“ wird im „Burbach-Prozess“ am Siegener Landgericht aktuell nicht verhandelt. Die erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz lassen sich auch im Hüttensaal der Siegerlandhalle nicht umsetzen. Es besteht aber keine Gefahr, dass das Verfahren deshalb platzen könnte. Das hängt mit einer Gesetzesänderung zur Strafprozessordnung zusammen, die es vor kurzem gegeben hat. Laut Gerichts-Pressesprecher Dr. Sebastian Merk kann der Prozess bis zu zwei Monate ruhen. Zuletzt hatte die Erste Große Strafkammer des Siegener Landgerichts das Verfahren gegen einen 41jährigen Wachmann wegen „geringer Schuld“ eingestellt. Es gebe kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung, so die Begründung. Im großen Prozess gibt es noch zehn Angeklagte, weitere acht Verfahren sind abgetrennt.