
© Adobe Stock
© Adobe Stock
Anzeige
Anzeige
Sicherheitstipps
Anzeige
- Verbotene Bereiche: Feuerwerk darf nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie feuergefährdeten Gebäuden gezündet werden.
- Zeitliche Begrenzung: Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist nur vom 31. Dezember, 00:00 Uhr, bis zum 01. Januar, 24:00 Uhr erlaubt.
- Altersbeschränkungen:
- Feuerwerk der Klasse 2 (z. B. Raketen, Böller) ist nur für Personen ab 18 Jahren erlaubt.
- Feuerwerk der Klasse 1 (z. B. Knallerbsen) darf bereits ab 12 Jahren verwendet werden.
- Zulässige Feuerwerkskörper: Achtet darauf, nur Feuerwerk mit CE- oder BAM-Kennzeichnung zu kaufen und zu verwenden. Nicht zertifiziertes Feuerwerk ist in Deutschland verboten und gefährlich.
- Verkaufszeitraum: Feuerwerkskörper dürfen in Deutschland nur zwischen dem 29. und 31. Dezember verkauft werden.
Anzeige
Gefahren und Prävention
Anzeige
Ein unsachgemäßer Umgang mit Feuerwerkskörpern kann schwerwiegende Folgen haben: Verbrennungen, Knalltrauma oder sogar abgerissene Körperteile sind mögliche Risiken. Besonders gefährlich ist die Kombination von Alkohol und Feuerwerk, da sie die Motorik beeinträchtigt und zu unkontrolliertem Verhalten führen kann. Denkt daran, dass ihr nicht nur euch selbst, sondern auch andere gefährden könnt.
Anzeige
Gemeinsam ins neue Jahr starten
Anzeige
Rücksichtnahme ist das A und O: Achtet darauf, andere nicht zu stören oder zu gefährden. Mit einem verantwortungsvollen Umgang könnt ihr sicherstellen, dass alle eine unfallfreie und fröhliche Silvesternacht erleben.
Wir wünschen euch einen sicheren und guten Rutsch ins neue Jahr!
Anzeige