Anzeige
Bewährungsstrafe nach Fenstersturz in Netphen
© Bernd Müller (Archivfoto)
Teilen:

Bewährungsstrafe nach Fenstersturz in Netphen

Ein Mann aus Netphen ist heute in Siegen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Sein kleiner Sohn war 2025 aus dem Fenster gefallen.

Veröffentlicht:

Anzeige

Acht Monate auf Bewährung - so lautet das Urteil gegen den Mann, dessen kleiner Sohn im Juni in Netphen aus dem Fenster gefallen war. Das Urteil hat das Landgericht Siegen heute gefällt. Die Bewährungszeit liegt bei drei Jahren. Ursprünglich hatte die Anklage “versuchter Totschlag” gelautet. Dem Mann war vorgeworfen worden, das damals zweijährige Kind absichtlich aus dem Fenster gehalten und dann fallengelassen zu haben. Letztlich konnte im Prozess aber nicht geklärt werden, wie es zu dem Sturz kam. Vorsatz konnte dem damals stark betrunkenen Mann ebenfalls nicht nachgewiesen werden. Daher wurde der Mann nun wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.  

Anzeige
Anzeige
Anzeige