Bewährungsstrafe für Auto-Rowdy

Das Amtsgericht Bad Berleburg hat gerade einen Verkehrsrowdy zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Dazu kommt eine Führerscheinsperre für anderthalb Jahre und 150 Sozialstunden. Er hat nach Auffassung des Gerichts zwei Rennradfahrer genötigt. Ein Video des Angriffs hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.

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Am ersten November letzten Jahres überholte der Mann auf einer Landstraße bei Grissenbach zwei Radfahrer mit zu geringem Abstand. Nachdem einer der Radfahrer ihm daraufhin den Mittelfinger gezeigt hatte, bremste der Mann die Radfahrer mehrmals aus drängte sie und am Ende sogar ab. Einmal soll er dabei sogar mit der Faust in Richtung des einen ausgeholt haben. „Er habe zu keiner Zeit versucht, jemanden zu verletzen, sagte der Verurteilte zu den Vorwürfen. Das betonte er bei nahezu jeder Gelegenheit. Der betroffene Radfahrer hingegen sprach von Todesangst – „Ich habe ums Überleben gekämpft“, beschrieb er sein Ausweichmanöver.

Hartes Urteil?

Das Schöffengericht hält die Freiheitsstrafe auf Bewährung und die Führerscheinsperre für gerechtfertigt. Wer so etwas macht, habe für einen bestimmten Zeitraum im Straßenverkehr nichts zu suchen, erklärte Richter Torsten Hoffmann. Anders Verteidiger Klemens Bruch: Er und sein Mandant würden überlegen, gegen die Führerscheinsperre vorzugehen. Das ginge für den Berufskraftfahrer an die Existenz.

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