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Beschwerde zurückgewiesen
© Bernd Müller
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Beschwerde zurückgewiesen

Veröffentlicht: Donnerstag, 30.07.2020 08:47

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Im Streit um das Millionen-Erbe des verstorbenen Richard Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg hat das Oberlandesgericht Hamm eine Entscheidung gefällt: laut Pressemitteilung hat der Senat für Landwirtschaftssachen die Beschwerde gegen ein Urteil des Landwirtschaftsgerichts Bad Berleburg aus dem vergangenen Jahr zurückgewiesen. Das bedeutet: Gustav Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg ist rechtmäßiger Erbe. Die Beschwerde eines Cousins aus Bad Laasphe ist vom Gericht zurückgewiesen worden. Dieser Beschluss kann nicht angefochten werden. Das fürstliche Erbe wird auf einen Wert von rund 500 Millionen Euro geschätzt. 

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