
Der Jahreswechsel rückt langsam näher, noch knapp eine Woche, dann geht 2019 zu Ende. Eingeläutet wird der Start ins Jahr 2020 vielerorts mit großem Feuerwerk. Aus diesem Grund weist die Bezirksregierung Arnsberg schon heute auf Gefahren hin, die im Zusammenhang mit den Böllern lauern. Kaufen kann man Feuerwerkskörper wie immer auch in diesem Jahr erst ab dem 28. Dezember, abbrennen darf man sie nur am 31. Dezember und 1. Januar. Beim Kauf sollten Verbraucher unbedingt einiges beachten. „Hände weg von Feuerwerkskörpern ohne Zulassung, sonst sind die Hände weg“ so Klaus Dreisbach von der Bezirksregierung. Wichtigste Merkmale sind das CE-Zeichen und die Registriernummer. Zudem muss die Gebrauchsanweisung in Deutsch aufgedruckt sein. Die Bezirksregierung kontrolliert regelmäßig Betriebe, die Feuerwerk verkaufen. Letztes Jahr stellte sie in 273 Betrieben 24 Mängel fest.