
Die Zahl der Baumbestattungen im Siegener Friedhofswald ist von 28 im Jahr 2007 auf über 500 im letzten Jahr gestiegen. Durch diesen Zuwachs hat auch der Autoverkehr auf den Waldwegen massiv zugenommen. Mit dem Verbot sollen die Pflanzen und Tiere geschützt und das Risiko für Waldbrände minimiert werden.
Ausnahmen
Wer bereits vor dem 1. Januar 2026 eine Grabstätte gekauft hat und damit ein Nutzungsrecht hatte, darf unter bestimmten Bedingungen weiterhin den Hauptweg befahren. Voraussetzung sind ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ oder ein ärztliches Attest.
Zeiten für die Fahrt
Das Befahren ist montags bis donnerstags von 7:30 bis 15:30 Uhr und freitags bis 12:30 Uhr für diejenigen mit Ausnahmegenehmigung erlaubt. Die Schranken sind während dieser Zeiten zu, können aber von Berechtigten selbst geöffnet werden.