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Die Kandidaten für die Wahl eines neuen Kreistags und eines neuen Landrats stehen - aber nicht alle wurden vom Kreis-Wahlausschuss zugelassen.
© Bernd Müller
Die Kandidaten für die Wahl eines neuen Kreistags und eines neuen Landrats stehen - aber nicht alle wurden vom Kreis-Wahlausschuss zugelassen.
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Außerordentliche Sitzung

Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist Dank einer Dringlichkeitsentscheidung wieder "flüssig".

Veröffentlicht: Donnerstag, 02.04.2026 12:07

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Die Zahlungsfähigkeit des Kreises Siegen-Wittgenstein ist gesichert. Dazu wurde jetzt eine Dringlichkeitsentscheidung unterzeichnet. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Diese ermöglicht die Aufnahme von Liquiditätskrediten in Höhe von bis zu 61 Mio. Euro. Das war nötig geworden, weil der Kreistag am vergangenen Freitag (27.3.2026) keinen Haushalt verabschiedet hat. Noch in der Sitzung hatte der Landrat deshalb feststellen müssen: „Der Kreis ist pleite.“ Ein Blick auf das Kreiskonto und auf die Liste der anstehenden Zahlungsverpflichtung hatte deutlich gemacht, dass der Kreis bereits am heutigen Donnerstag (2.4.2026) seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr würde nachkommen können. So blieben nur einige wenige Tage Zeit, um eine Lösung zu erarbeiten.

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Dringlichkeitsbeschluss gefasst

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Normalerweise wäre für die Erhöhung der Liquiditätsmittel der Kreistag zuständig. In der Kürze der Zeit war eine Einberufung dieser Gremien aber nicht möglich. Deshalb hatte der Landrat vorgeschlagen, einen Dringlichkeitsbeschluss zu fassen. Dieser muss vom Landrat bzw. seinem allgemeinen Vertreter und einem Mitglied des Kreistages, üblicherweise dem Vorsitzenden der größten Fraktion, unterzeichnet werden. Dieses Vorgehen war mit der Bezirksregierung in Arnsberg abgestimmt worden. Die Unterzeichnung des Dringlichkeitsbeschlusses fand gestern statt.

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Kreisausschuss kommt zusammen

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Am heutigen Donnerstag lädt der Landrat nun für Freitag, 17. April 2026, den Kreisausschuss zu einer außerordentlichen Sitzung ein. Dieser soll dann mit einer weiteren Dringlichkeitsentscheidung die mittelfristige Zahlungsfähigkeit sicherstellen. Die Haushaltsberatungen sollen nun in einer Sondersitzung des Kreistages am 8. Mai 2026 erfolgen, der dann auch die gefassten Dringlichkeitsentscheidungen zu genehmigen hat.

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Warum der Engpass?

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Der Liquiditätsengpass des Kreises ist dadurch entstanden, dass die Städte und Gemeinden bis zur Verabschiedung eines neuen Haushaltes für 2026 lediglich Kreisumlage in Höhe des Hebesatzes von 2025 zahlen müssen. Um die Kommunen zu entlasten hatte der Kreistag damals eine Senkung der Kreisumlage beschlossen. Zudem konnte der Kreis im vergangenen Jahr noch auf eine Ausgleichsrücklage zurückgreifen. Diese ist aber inzwischen – wie geplant – aufgebraucht. Die niedrigere Kreisumlage von 2025 reicht aber nicht aus, um die stark gestiegenen Aufwendungen in 2026 zu finanzieren. Insbesondere weil der Kreis auch eine deutlich höhere Umlage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe zahlen muss.

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