
Freispruch aus Mangel an Beweisen: ein früherer Wachmann aus der Flüchtlingsunterkunft in Burbach ist heute vom Siegener Landgericht freigesprochen worden. Die Erste Große Strafkammer ist mit ihrem Urteil Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gefolgt. Die Anklage lautete auf Beteiligung an Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung.Weil sich aber keine Beweise für die Tatvorwürfe finden ließen, hat Oberstaatsanwalt Christian Kuhli heute Freispruch gefordert. Rechtsanwalt Thomas Molsberger als Verteidiger schloss sich an. Das Gericht sprach den Mann frei. In der Fortsetzung des „großen" Verfahrens wurden dann im Hüttensaal der Siegerlandhalle drei Polizeibeamte und ein ehemaliger Bewohner der Flüchtlingsunterkunft befragt. Letzterer konnte sich nur daran erinnern, dass er mal in Burbach war – mehr war ihm nicht zu entlocken. Mehrere Zeugen, die heute nicht erschienen sind, sollen zum nächsten Verhandlungstermin vorgeführt werden. Das Verfahren gegen einen Angeklagten, der heute unentschuldigt gefehlt hat, ist abgetrennt worden.