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EiEin 19-jähriger steht vor dem Landgericht Siegen. Er hat einer Frau Socken klaut - weil er Halluzinationen hatte?
© Bernd Müller
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Angeklagte hatte übers Internet Kontakt gesucht

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Vor der Ersten Großen Strafkammer des Siegener Landgerichts ist heute das Urteil gegen einen 46jähriger LKW-Fahrer aus Burbach gefallen. Er wurde wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren in einer Psychiatrischen Klinik verurteilt. Der Mann hatte übers Internet Kontakt zu einem 14jährigen Mädchen aufgenommen und dabei drei verschiedene Identitäten benutzt. Schließlich hatte er das Kind zu sexuellen Handlungen an sich selbst verleitet. Sie sei das ideale Opfer gewesen, sagt Richterin Elfriede Dreisbach. Ein besonderes Mädchen mit wenig sozialen Kontakten, das bereits bevor sie auf den Angeklagten traf Nacktbilder über das Internet verschickt hatte. Das entschuldige aber in keinem Fall die Tat, so die Richterin zur Urteilsbegründung. Für mildernde Umstände hätte dagegen die psychische Erkrankung des Angeklagten gesprochen. Einem ärztlichen Gutachten zufolge leider der Angeklagte unter einer Persönlichkeitsstörung und habe pädophile und sexuell sadistische Neigungen.

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