
“Wer ist Opfer? Wer ist Täter?” - diese Frage war am Donnerstag vor dem Amtsgericht Siegen schwierig zu klären. Eine 41jährige Frau ist zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Richterin Dr. Hanne Grüttner hat die Angeklagte verwarnt. Bleibt die Frau ein Jahr straffrei, wird ihre Geldstrafe in Höhe von 3 500 Euro erlassen. Ihr Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft Siegen hatte die 41jährige wegen “leichtfertiger Geldwäsche” angeklagt. Über ein soziales Netzwerk hatte im Mai 2020 ein Mann Kontakt zu ihr aufgenommen und ihr die große Liebe vorgegaukelt. Die Frau überwies ihm 24 000 Euro – ihre gesamten Ersparnisse. Als sie dann gebeten wurde, Geld weiterzuleiten, das von Fremden auf ihr Konto überwiesen werden sollte, tat sie auch das. In mehreren Überweisungen gingen im September und Oktober 2020 mehr als 50 000 Euro bei ihr ein – Geld, dass die Betrüger anderen “Love-Scamming”-Opfern abgenommen hatten. Die Angeklagte sorgte dafür, dass dieses Geld in Bitcoin umgewandelt wurde. Die ausdrückliche Warnung einer Bankangestellten schlug die verliebte Frau in den Wind. Nun wird die Staatsanwaltschaft Siegen diese mehr als 50 000 Euro bei ihr einziehen. Im “letzten Wort” sagte die Angeklagte: “Ich habe alles verloren und bin mit einem emotionalen und finanziellen Totalschaden zurückgeblieben”. Verteidiger Jens Kemper fasste es so zusammen: “Sie hat sich einwickeln lassen von jemandem, der professionell einwickelt”.